- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Speedselfie Fotobox.
1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
1.3 Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, bzw. mit der Annahme des Angebots von Speedselfie Fotobox aber Spätestens bei der Entgegennahme der Leistung und dem Unterschreiben des Mietvertrags. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen – sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Speedselfie Fotobox erkennt diese schriftlich an.
2.Vertagsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Mietvertrag von Speedselfie Fotobox (vertreten durch Christian Spieß) durch den Kunden zustande. Speedselfie-Fotobox erbringt mit der Fotobox ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen , Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
Material, Versand oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.
3.Mietpreis & Kaution
Der Mietpreis entspricht dem im Mietangebot genannten Zeitraum und kann durch die vom Vermieter gewährten Rabatte abweichen. Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung durch den Mieter den vereinbarten Mietzeitraum unterschreitet. Relevant ist hier lediglich die pünktliche Übergabe des Mietartikels bis spätestens zum Beginn des Mietzeitraums. Der Vermieter ist berechtigt, in bestimmten Fällen vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird in der Offerte an den Mieter festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietartikel vom Mieter akzeptiert.
Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorauszahlung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er die Mietartikel im unversehrten und sauberen (vom Vermieter nicht beanstandeten) Zustand an den Vermieter zurückgegeben hat. Die Rückzahlung erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Bei Überweisungen muss der Mieter seine Bankdaten für die Rückzahlung der Kaution zur Verfügung stellen. Alle Preise sind Euro-Preise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Falls der Gegenstand oder/und das dazu gehörende Inventar/Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet.
4. Zahlung
Die Zahlung der Mietgebühr hat bei Abholung in bar bzw. bei einem Versand der Mietartikel im Voraus per Überweisung oder Paypal, maximal 7 Tage nach Buchung und spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu erfolgen. Zahlungen auf Rechnung sind nach Ermessen des Vermieters für juristische Personen (Unternehmen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen) möglich und bis zum genannten Zahlungsziel (im Normalfall 30 Tage ab Buchung, bei Nichteinhaltung fällt bei Zahlung auf Rechnung die Verzugszinsenpauschale laut § 288 (5) BGB an) netto ohne Abzug zu begleichen. Nachberechnungen für verspätete Rückgabe, Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung sind in der Regel sofort fällig und werden ausschließlich auf den ursprünglichen Vertragspartner erstellt. Der Vermieter ist stets bemüht, zusammen mit dem Mieter eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Sollte vonseiten des Mieters aber keinerlei Kooperationsbereitschaft zu erkennen und eine offene Forderung auch nach mehrmaligen Erinnerungen weiterhin unbeglichen sein, so behält sich der Vermieter vor, die Forderungen auf privatrechtlichem Weg einzutreiben und in schweren Fällen auch strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
5. Übergabe
Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Standort Thüringerstraße 42, 46149 Oberhausen. Es besteht bei vielen Artikeln zusätzlich die Möglichkeit einer deutschlandweiten Lieferung per Versand oder Aufbau mit Anlieferung, die Versand und Lieferkosten werden zusätzlich aufgeführt. Es erfolgt keine Lieferung an Hotels und Messen. Die Übergabe erfolgt vor Ort: Montag bis Samstag (außer Feiertage) zwischen 10:00 und 21:00 und bei Versandlieferung werktags spätestens zum Tag des Mietbeginns, in der Regel sogar schon früher. Abweichende Übergabe- und Rückgabezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Zusage eines Anlieferungs- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände oder bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden konnte. Im Falle einer sehr kurzfristigen Buchung oder verspäteten Zahlung bzw. Identifizierung des Mieters innerhalb von weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn gilt dies nicht. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich um eine Alternativlösung zu bemühen.
6. Mietzeit & Rückgabe
Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum der Mietbuchung. Versandbuchungen müssen am letzten Miettag in der örtlichen Filiale (keine Packstationen) unter Berücksichtigung der entsprechenden Öffnungszeiten sowie eventueller regionaler Feiertage abgegeben werden. Bei Abgabe des Paketes in einer Packstation oder bei eigenständiger Erteilung eines Abholauftrages an das Versandunternehmen durch den Mieter, trägt dieser die Kosten sowie das Risiko der pünktlichen Durchführung. Der Nachweis über ordnungsgemäße Lieferung und Rückgabe erfolgt bei Versand jeweils durch das Tracking bzw. den Lieferbeleg des Versandunternehmens. Verlängerungen des vereinbarten Mietzeitraums sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzusprechen und von diesem zu genehmigen. Möchte der Mieter seine Buchung verlängern oder kommt seinen Rückgabeverpflichtungen nicht pünktlich nach, so wird eine neue Mietbuchung entsprechend des gültigen Tarifs sowie eventuell anfallender Zusatzgebühren ohne Berücksichtigung vorheriger Buchungen berechnet. Es gilt dann zur Berechnung das Ende des ursprünglichen Mietzeitraums als neuer Mietbeginn und das jeweilige tatsächliche Rückgabedatum beim Vermieter bzw. Versandunternehmen als Mietende. Dies gilt auch, sofern der Mietartikel ohne das zur Nutzung essenzielle Zubehör zurückgegeben wird oder die Rückgabe durch Verschulden des Mieters nicht sachgemäß erfolgt. Fehlendes Zubehör ist innerhalb von 5 Werktagen zurückzusenden und verspätete Rückgaben sind unverzüglich an den Vermieter zu melden. Gibt der Mieter den Mietartikel vor dem vereinbarten Mietende zurück, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Erstattung des Mietpreises. Zum Mietartikel erworbenes Kaufzubehör wird bei Rücksendung ebenfalls nicht erstattet, kann aber nach Absprache mit dem Vermieter als Guthaben auf das Kundenkonto des Mieters gutgeschrieben werden. Für den Rückversand sind die vom Vermieter beim Hinversand benutzten Mehrwegverpackungen zu nutzen und die Mietartikel sowie das Zubehör genau wieder so zu verpacken, wie sie vom Vermieter versendet wurden. Sollten die Versand- und Originalverpackungen nicht vom Mieter zurückgesendet werden, so behält der Vermieter sich vor, diese dem Mieter in Rechnung zu stellen.
7. Mängel
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit, Sauberkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Beschädigte Kartons oder Verpackungen sind unbedingt vor der Annahme schriftlich beim Lieferunternehmen anzuzeigen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend, spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung, per E-Mail mit entsprechendem Nachweisbild(ern) an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters. Jeder bei der Nutzung durch den Mieter auftretende Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich per E-Mail oder Telefon anzuzeigen. Dies gilt auch, falls der Artikel nach Meinung des Mieters nicht für den vorgesehenen Zweck nutzbar ist. In diesem Fall bemüht sich der Vermieter umgehend um eine Lösung durch technische Hilfestellung oder eventuelle Ersatzlieferung. Defekte Artikel sowie Zubehör sind umgehend ausnahmslos wieder an den Vermieter zurückzugeben. Die Entwendung oder der Untergang der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist vom Mieter nachzuweisen und unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden sowie dem Vermieter anzuzeigen. Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen, welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen, so werden diese vom Vermieter dokumentiert und festgehalten.
8. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietartikel dem Mieter bzw. Versandunternehmen rechtzeitig zu übergeben, damit ein pünktlicher Mietbeginn gewährleistet ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Vermieter, die Mietartikel in technisch einwandfreiem, nutzbarem Zustand inklusive vereinbartem Zubehör zur Verfügung zu stellen. Sollten Probleme auftreten, so verpflichtet sich der Vermieter, innerhalb seiner Geschäftszeiten den Mieter nach Meldung per Telefon oder E-Mail beratend zu unterstützen und den Sachverhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Zufriedenheit des Mieters zu lösen.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Artikel. Die beiliegenden Anweisungen sowie gesonderte Hinweise auf dem Buchungsdokument sind zu befolgen. Der Mieter hat die Pflicht, sich über eine ordnungsgemäße und den jeweiligen Sicherheitsanforderungen entsprechende korrekte Nutzung vor Benutzung des Mietgegenstandes zu informieren und diese sicherzustellen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von falscher Benutzung, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, höherer Gewalt oder Diebstahl. Der Mieter ist für die Sicherheit der Mietartikel verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit der Artikel nicht entwendet werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Artikel für Dritte zugänglich ist. Der Mieter kommt für sämtliche Betriebskosten während der Mietdauer selbst auf. Mietobjekte sind inklusive Zubehör (auch Artikelverpackung) zum vereinbarten Termin wie ursprünglich übergeben zurückzugeben.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während dervertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendungen entstehen. Der Mieter haftet für den Mietartikel selbst, für abhandengekommenes Zubehör sowie die Artikelverpackung und die Versandverpackung zum Preis der Wiederbeschaffung. Ist ein Mietartikel durch Verschulden des Mieters nicht mehr nutzbar, wird dem Mieter eine entsprechende Nachberechnung inklusive Nachweisbildern übermittelt. Bei Verschleißartikeln gilt dies bei einer Abnutzung von über 50% während der Miete. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Aushändigung des defekten Artikels. Eine eventuelle Übernahme der Kosten hat der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung zu klären.
11. Lieferprobleme
Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter. Gibt der Mieter eine falsche, von der DHL nicht belieferbare Adresse an, nimmt das Paket nicht entgegen oder nimmt eigenmächtig Änderungen im Zustellprozess (Wunschtag, Ablageort etc.) vor, so erfolgt keine Erstattung. Dies gilt nicht, wenn eine Annahmeverweigerung mit dem Vermieter abgesprochen ist.
12. Reparatur
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt oder ohne das für die Nutzung essenzielle Zubehör zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Erfolgt die Reparatur durch den Vermieter, so wird diese mit einem Stundensatz von 44€ brutto pro Stunde sowie den Beschaffungskosten für eventuell benötigte Ersatzteile oder Reparaturmittel abgerechnet. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von einer gegebenenfalls vorhandenen Kaution abgezogen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Defekt direkt nach Erhalt beim Vermieter meldet und somit nicht für diesen verantwortlich ist (siehe Punkt Mängel).
13. Stornierung & Änderungen
Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Vermieter berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
Der Mieter kann seinen Termin jederzeit kostenlos verschieben. Bitte schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Reservierungsnummer. Falls Sie noch kein neues Datum für Ihre Veranstaltung haben können wir auch einen Gutschein über den vollen Betrag ausstellen.
Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.
Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %,
Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,
Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %,
Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 80 %,
Bis zu 7 Tage vor Veranstaltung 100% des vereinbarten Mietpreises
14. Kündigung
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente. Wir versuchen defekte Komponenten schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein müssen wir leider vom Mietvertrag zurücktreten. Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters Mietpreis vollständig erstatten.
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos gemäß Punkt 13 kündigen. Das gilt insbesondere, wenn er der Aufforderung einer fristgerechten Zahlung auf Vorkasse oder einer Identifikation nicht rechtzeitig folgt und somit der vom Mieter gewünschte Mietbeginn nicht mehr realisierbar ist. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der berechtigte Verdacht der Zahlungsunfähigkeit oder Betrug besteht. Kommt der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Das gilt insbesondere bei nicht fristgerechter Lieferung des Mietartikels. Ausgenommen sind sehr kurzfristige Buchungen durch den Mieter, welche nach Absprache trotzdem auf Risiko des Mieters realisiert werden oder durch fehlende Mitwirkung des Mieters nicht rechtzeitig geliefert werden können.
15. Eigentumsvorbehalt
Die Mietartikel bleiben mit all Ihren Bestandteilen uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung,Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter.
16. Anforderungen an den Veranstaltungsort
16.1 Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der Fotobox und einen fehlerfreien Gebrauch während der Veranstaltung zu gewährleisten.
16.2 Am Veranstaltungsort wird ein Areal von L: 3.0m X B: 2,0m Meter für die Aufstellung der Fotobox freigehalten.
Dieses Areal hat die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:
16.3 Es steht ein separater Stromanschluss in unmittelbarer Nähe (<8m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ, Catering, etc.) genutzt wird.
16.4 Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs die in der Nähe der Fotobox stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf das Fotobox-Set kommt.
16.5 Der Boden ist eben und ermöglicht so das sichere Aufstellen der Fotobox.
16.6 Das Areal ist von Witterungseinflüssen, welche die Technik der Fotobox schädigen könnten (Wind, Regen, etc.), geschützt.
16.7 Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen der Fotobox und dem Erstellung von Bildmaterial durch die Fotobox zustimmen.
17. Pflichten des Vermieters während der Veranstaltung bei Anwesenheit vom Fotobox -Team
17.1 Haben die Parteien vereinbart, dass der Vermieter während der Veranstaltung anwesend sein soll, so ist der Vermieter oder eine von ihm ermächtigte Dritte Person (nachfolgend Fotobox-Team genannt) berechtigt, durchgehend Zugang zu der Veranstaltung zu haben.
17.2 Der Mieter trägt dafür Sorge, dass für das Fotobox-Team ein Parkplatz am Ort der Veranstaltung reserviert ist und kümmert sich darum, dass dem Fotobox-Team ausreichend alkoholfreie Getränke (ab der 1 Std.) sowie ein Essen (bei mehr als 3 Std.) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.
17.3 Das Fotobox-Team hat während der Veranstaltung Sorge dafür zu tragen, dass die Fotobox ordnungsgemäß benutzt und nicht beschädigt wird.
17.4 Der Mieter sorgt dafür, dass den Anweisungen des Fotobox-Teams in diesem Zusammenhang seitens der Teilnehmer der Veranstaltung Folge geleistet wird.
17.5 Der Mieter haftet sodann nicht für eine Beschädigung der Fotobox während der Veranstaltung, sofern diese durch das Fotobox-Team verhindert werden könnte, dies jedoch unterbleibt.
17.6 Das Fotobox-Team leistet auf Wunsch den Teilnehmern der Veranstaltung Hilfe bei der Erstellung der Bilder und weist diese bei Bedarf jeweils in die Benutzung der Fotobox ein.
17.7 Das Fotobox-Team sorgt für die durchgehende technische Funktionsfähigkeit der Fotobox.
18. Pflichten des Vermieters während der Veranstaltung bei Abwesenheit vom Fotobox-Team
18.1 Haben die Parteien vereinbart, dass der Vermieter der Fotobox nur am Ort der Veranstaltung aufbauen soll, ist der Mieter während der gesamten Veranstaltung in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Bedienung, die technische Funktionsfähigkeit und sämtliche während der Verweildauer bei dem Mieter an der Fotobox entstehenden Schäden verantwortlich.
18.2 Die Parteien fertigen bei Übergabe der Fotobox ein Übergabeprotokoll an. Dieses hat insbesondere den genauen Zustand der Fotobox, etwaige bestehende Schäden und eine vollständige Auflistung der dem Mieter zur Verfügung gestellten Gegenstände zu enthalten.
18.3 Erfolgt eine Einweisung in die Bedienung der Fotobox durch den Vermieter, so ist dies im Übergabeprotokoll festzuhalten.
18.4 Bei der Rücknahme nach der Veranstaltung wird ebenfalls ein derartiges Übergabeprotokoll angefertigt.
18.5 Es steht dem Mieter frei, sich zur Vermeidung von Schäden an Dritter zu bedienen (insbesondere Security-Personal). Dies entbindet den Mieter allerdings nicht von der Haftung für Schäden, die während der Veranstaltung am der Fotobox entstehen.
19. Übergabe der Fotos und Rechte
19.1 Die aufgenommenen Fotos werden dem Mieter in der Regel am Tag nach der Veranstaltung (spätestens jedoch nach zwei Wochen) in einer Online-Galerie zur Verfügung gestellt.
19.2 Der Zugangslink wird dem Mieter per E-Mail, SMS oder WhatsApp zugesandt. Die Weiterleitung des Links bleibt dem Mieter überlassen.
19.3 In der Online Galerie stehen die Fotos mindestens zwei Wochen zum Download zur Verfügung und werden danach wenn nicht anders vereinbart unwiderruflich gelöscht.
19.4Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben, wenn nicht anders vereinbart, beim Mieter.
Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
19.5 Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die aufgenommenen Fotos im internen Speicher der Fotobox verbleiben.
19.6 Diese werden nach der Abholung der Fotobox, wenn nicht anders vereinbart, von dem Vermieter gesichtet und vom Gerät gelöscht. Wenn die Fotos an eine Online-Galerie übergeben werden, gelangen Daten auf Servern des Online Galerie Anbieter in der EU und in den USA. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.
19.7 Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
20. Datenschutz
speedselfie-fotobox erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden:
Christian Spieß, Thüringerstr. 42 , 46149 Oberhausen info@speedselfie-fotobox.de
21. 24h Support
Hierzu gilt der Bereitschaft Tarif: bis 22 Uhr wird mit 18€ pro Stunde Inkl.1,80€ pro km einfache Fahrt einmalig abgerechnet.
Der Telefonische Support ist 24h möglich. Wenn Telefonisch oder per WhatsApp Video das Entstehende Problem nicht behoben werden kann und ein Bereitschaftseinsatz notwendig ist werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt
Der Bereitschaftseinsatz nach 22 Uhr wird mit 25.00€ pro Stunde Inkl.1,80€ pro km einfache Fahrt einmalig abgerechnet.
22.GELTENDES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL / GERICHTSSTAND
22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
22.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
22.3 Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.